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   LAG Köln, 22.03.2005 - 9 Sa 1296/04   

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https://dejure.org/2005,11343
LAG Köln, 22.03.2005 - 9 Sa 1296/04 (https://dejure.org/2005,11343)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.03.2005 - 9 Sa 1296/04 (https://dejure.org/2005,11343)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. März 2005 - 9 Sa 1296/04 (https://dejure.org/2005,11343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 42 lit. b Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG) vom 06.11.1992

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Beteiligung der Mitarbeitervertretung vor einer Kündigung; Erneute Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei Rücknahme einer Kündigung

  • Judicialis

    MVG vom 06.11.1992 § 42 lit. b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MVG (vom 06.11.1992) § 42 lit. b
    Erneute Beteiligung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch weiterer Kündigung nach Rücknahme früherer Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Betriebsratsanhörung, Mitarbeitervertretung in der evangelischen Kirche Deutschland, Wiederholung einer Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 22.03.2005 - 9 Sa 1296/04
    Es gibt keine Anhörung gleichsam auf Vorrat (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 -).

    Eine Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz einer Anhörungspflicht vor jeder Kündigung kann angenommen werden, wenn der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden ist und er der Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hatte, die Kündigung wegen fehlenden Zugangs an den Kündigungsgegner unwirksam war und in engem zeitlichen Zusammenhang eine erneute Kündigung ausgesprochen wird, die auf denselben Sachverhalt gestützt wird (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 -).

    Eine solche Ausnahme liegt nicht vor, wenn die erste Kündigung zugegangen ist und damit das einseitige Gestaltungsrecht ausgeübt und "verbraucht" ist (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 -).

    Zu der ordnungsgemäßen Unterrichtung der Mitarbeitervertretung gehörte nunmehr auch die Mitteilung über die anerkannte Gleichstellung der Klägerin als Schwerbehinderte, die im vorangegangenen Beteiligungsverfahren nicht erfolgen konnte, weil die Gleichstellung damals noch nicht vorlag (vgl. zum Umfang der Unterrichtungspflicht: BAG, Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - und Fey/Rehren, MVG-EKD, § 42 Rdn. 20 a).

  • LAG Köln, 18.01.1995 - 8 Sa 1167/94

    Mitarbeitervertretung: Beteiligung vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 22.03.2005 - 9 Sa 1296/04
    aa) Für die ordnungsgemäße Beteiligung der Mitarbeitervertretung vor der Kündigung gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, die das Bundesarbeitsgericht für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG entwickelt hat (vgl. LAG Köln, Urteil vom 18. Januar 1995 - AP Nr. 75 zu § 102 BetrVG 1972).
  • ArbG Dessau-Roßlau, 20.01.2011 - 7 Ca 52/10

    Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung bei Ausspruch einer Kündigung -

    Die Wirksamkeit der Kündigung setzt also voraus, dass das Mitbestimmungsverfahren fehlerfrei verlaufen ist (LAG Köln vom 22.03.2005, 9 Sa 1296/04, juris, Rz. 40).
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